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Carsten Grimm

Immobilien Sachverständiger (Dekra D1)

Wenn man nicht allein erbt – die unerwartete Erbengemeinschaft

Natascha P. musste nach dem Tod ihres Onkels feststellen, dass sie nicht die alleinige Erbin seiner Wohnung ist. Weit von ihr entfernt lebende Cousins und Cousinen wurden durch einen Erbermittler ausfindig gemacht. Mit solch einer Situation hatte sie überhaupt nicht gerechnet, da seit Jahrzehnten kein Kontakt zu diesem Teil der Familie bestand. Eine große Unsicherheit trat ein – was musste jetzt alles bedacht werden? Und wer würde ihr dabei helfen? Ein Testament gab es schließlich auch nicht.

Neben der Trauer um einen verlorenen Menschen müssen bei einem Erbe viele Dinge erledigt werden, bei denen man sich schnell überfordert fühlen kann. Gerade bei einem Fall wie bei Natascha P., die zunächst dachte, sie wäre die alleinige Erbin. Hinzu kam, dass die anderen Erben ihr unbekannte Personen sind.

Wer gehört zu einer Erbengemeinschaft?

Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht bestimmt hat, was mit seinem Besitz im Todesfall passieren soll, es also kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch aus allen berechtigten Erben. Zunächst ist es dann wichtig, einen Überblick über den Nachlass zu bekommen und die laufende Verwaltung dieses Nachlasses zu gewährleisten. Bei Natascha P. und ihren Familienangehörigen war das schnell geklärt: außer der Wohnung gab es keinen nennenswerten Besitz, den ihnen ihr Onkel hinterlassen hatte.

Unterschiedliche Interessen müssen unter einen Hut gebracht werden

Doch damit begannen die Auseinandersetzungen, die fast zum Zerwürfnis in den neu geknüpften Familienbanden führten. Während sich Natascha und ihre beiden Cousins einig waren, dass die Wohnung verkauft werden sollte, stellte sich die Cousine quer. Sie hatte sich in den Kopf gesetzt, in die Wohnung einzuziehen. Was sie nicht bedacht hatte, war, dass sie die anderen dann auszahlen muss. Die Zeit wurde eng, denn nach drei Monaten muss man das Erbe dem Finanzamt melden, das dann abhängig von der Höhe der geerbten Summe die Erbschaftssteuer erhebt.

Lieber einen Profi fragen

Um den Ganzen ein Ende zu setzen, fragte die friedliebende Natascha einen Makler um seinen Rat. Dieser schätzte den Wert der Immobilie professionell ein – der höher als gedacht war – und konnte ihr auch schon Interessenten nennen, die er in der Rückhand hatte. Da die Wohnung doch schon ein wenig in die Jahre gekommen war, empfahl er ihr zudem ein paar Instandsetzungen. Dafür hatte er auch einen preiswerten Handwerker in seinem Netzwerk.

Zum nächsten Familientreffen nahm sie den Makler einfach mit. Der konnte ihre Verwandte schließlich durch seine professionelle Einschätzung überzeugen. Die Wohnung wurde verkauft und jeder der Erben konnte sich einen langgehegten Wunsch erfüllen oder das Geld anlegen. Die Cousine, die erst nicht vom Verkauf überzeugt war, konnte endlich die Reise machen, von der sie schon seit Jahren geträumt hatte.

Sie haben als Teil einer Erbengemeinschaft eine Immobilie geerbt und wissen nicht, was sie jetzt machen sollen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.ratgeber-erbengemeinschaft.de/erbengemeinschaft/

https://www.ra-knoop.de/ratgeber-recht/40-ratgeber-erbrecht-zehn-irrtuemer.html

https://november.de/ratgeber/erbe/gesetzliche-erbfolge/

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Katerina_Dav/Depositphotos.com