Als geprüfter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien, DEKRA zertifiziert (D1 EFH+ZFH) stehen wir Ihnen zur Seite!
Warum eine Marktpreisermittlung, ein Kurzgutachten oder sogar Vollgutachten?
Es gibt viele Situationen im Leben, in denen es eine große Hilfe ist ein fundiertes gesammeltes Wissen und einen korrekten Wert „seiner“ Immobilie „an der Hand zu haben“ – ganz gleich ob:
- Kauf/Verkauf einer Immobilie
- Scheidung
- Erbauseinandersetzungen
- Finanzierungen
- Steuerliche Anlässe
- Vermögensaufstellungen
Als qualifiziertes und geprüftes Sachverständigenbüro (DEKRA D1 EFH+ZFH) können wir Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung bieten.
Denn es gibt verschiedene Varianten von Gutachten, mit bestimmtem Anforderungsgrad.
Gerne beraten wir Sie hier in einem persönlichen Gespräch, welches Gutachten oder Marktpreisermittlung zu Ihrer Situation passt.
1. IMMOBILIEN CARSTEN GRIMM MARKTWERTEINSCHÄTZUNG
WAS IST MEINE IMMOBILIE AKTUELL AM MARKT WERT?
Die Marktwert-Einschätzung dient zur Ermittlung des Marktwertes von bebauten und unbebauten Grundstücken und stellt eine überschlägige Schätzung des Marktwertes in Anlehnung an die ImmoWertV und WertR dar. Die Feststellung des Marktwertes beruht nicht auf einer Immobilienbewertung gemäß § 194 BauGB.
Siehe Muster PDF
Ca. 20 Seiten inkl. Lageplan
Kosten: 299,– € inkl. 19 % MwSt
2. Sachverständiger (Dekra D1) Carsten Grimm - Kurzgutachten nach ImmoWertV
Unser Kurzgutachten umfasst etwa 25 – 35 Seiten, es bietet Ihnen eine genaue Beschreibung der Immobilie und evtl. pauschalisierter Bauschäden zum kalkulierten Gesamtwert. Das Sach- oder Ertragswertverfahren kommt hierbei zum Einsatz. Daraus resultiert eine gute Immobilienbewertung.
Infos im Überblick:
- Wertermittlung von Wohnimmobilien
- Bewertung durch DEKRA Immobiliensachverständigen D1 (EFH+ZFH)
- Umfang: 25 bis 35 Seiten
- Dauer: 2 bis 3 Wochen
- auch kurzfristige Erstellung
- Kosten: ca. 800 bis 900 Euro netto
- günstige Alternative zum Verkehrswertgutachten
Siehe Muster PDF
Kosten: 700,– € inkl. 19 % MwSt.
3. Sachverständiger (Dekra D1) Vollgutachten nach § 194 BauGB
Das Verkehrswertgutachten wird dann benötigt, wenn die Wertermittlung die Anforderungen nach § 194 BauGB erfüllt sein müssen. Oft verwendet bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Um den Anforderungen Sachverständig gerecht zu werden sind sehr detaillierte Informationen zum Verkehrswert auszuarbeiten und zu sammeln und in das Verkehrswertgutachten zu integrieren.
Verkehrswertgutachten: Infos im Überblick:
- Marktwertermittlung für Wohnimmobilien
- besonders umfassende Beschreibung des Objektes
- umfangreiche Begründung des Wertansatzes
- Umfang: 50 bis 90 Seiten
- Dauer: 3 bis 4 Wochen
Kosten: ca. 1400,– bis 5000 Euro inkl. 19 % MwSt. je nach Immobilienart und Wert