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Carsten Grimm

Immobilien Sachverständiger (Dekra D1)

Erfolgreicher Hausverkauf mit Drohnenaufnahmen

Ein Haus zu verkaufen, kann mit der richtigen Vermarktung schneller gehen als gedacht. So lässt sich das Kaufobjekt mit Hilfe von Drohnenvideos und -bilder effizient und zeitsparend vermarkten. Der Kaufinteressent kann bequem von zu Hause den Außenbereich und die Umgebung der Immobilie besichtigen. Mit einem guten ersten Eindruck bringen Eigentümer die Immobilie so besser an den Käufer.

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Drohnen finden immer häufiger Anwendung bei der Immobilienvermarktung. Das ist kein Wunder. Schließlich lassen sich Grundstück, Umgebung und Landschaft beeindruckend in Szene setzen. Die Vogelperspektive bietet einen sehr guten Blick auf die gesamte Nachbarschaft. Zudem werten Drohnenvideos- und Bilder das Exposé einer Immobilie deutlich auf. Die Luftaufnahmen vom Außenbereich des Kaufobjekts haben gegenüber einer Vor-Ort-Besichtigung einige Vorteile.

Auswahlkriterium: Umgebung

Kaufinteressenten entscheiden nach bestimmten Kriterien, ob die angebotene Immobilie in Frage kommt. Einer der wichtigsten Aspekte bei der Auswahl sind für viele Immobilieninteressenten die ortsspezifischen Faktoren. Auch die Größe des Grundstücks, die sich mit den Drohnenaufnahmen gut erfassen lässt, ist für potentielle Käufer von Bedeutung. Allerdings gibt es beim Einsatz von Drohnen einige wichtige Aspekte zu beachten. Drohnenerfahrene Immobilienexperten können interessierte Eigentümer hierzu sehr gut beraten.

Was muss ein Drohnenpilot beachten?

Eine Drohne zu steuern erfordert eine Menge Knowhow. Nicht umsonst ist der Drohnenführerschein ab einem Drohnengewicht über 2 Kilogramm verpflichtend. Im April 2017 erschien zudem erstmals die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“. Der Drohnenpilot sollte z.B. über die Themen Navigation, Meteorologie und Luftrecht eine gute Sachkenntnis aufweisen. Vor allem Luftrecht spielt eine wichtige Rolle. Denn nicht überall dürfen Drohnen fliegen. In Naturschutzgebieten und in einigen Bereichen von Großstädten gibt es Flugverbote. Es müssen aber nicht nur zahlreiche Flugverbotszonen beachtet werden, sondern auch die gesetzlich erlaubte Flughöhe der Drohne. Wenn es kein Flugverbot gibt, muss eventuell eine Flugerlaubnis eingeholt werden. Auch von den angrenzenden Grundstücken können nicht immer ohne Weiteres Luftaufnahmen gemacht werden. Ein drohnenerfahrener Makler weiß, worauf es bei rechtlich sicheren und ansprechenden Drohnenbildern für die optimale Vermarktung ankommt.

Vorteile von Drohnenaufnahmen

Durch Drohnenvideos und -bilder vermeiden Eigentümer, ähnlich wie bei 360-Grad-Touren, den zeitraubenden Immobilientourismus. Außerdem können sich potentielle Käufer viele Fragen durch gute Innen- und Außenaufnahmen selbst beantworten. Der Käufer bietet dem Interessenten somit eine schnelle Entscheidungshilfe. Hochwertige und ansprechende Aufnahmen lassen das Verkaufsobjekt in einem guten Licht erscheinen.

Möchten Sie mehr über die Immobilienvermarktung mit Drohnen und virtuellen Besichtigungen erfahren? Dann kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilien-drohnen-und-3d-besichtigungen-das-ist-die-digitale-zukunft-der-immobilienvermittlung/24883628.html?ticket=ST-4340600-0H4EJOKUyGJuJ2MXjvJn-ap3

https://www.badische-zeitung.de/virtuelle-alternativen–200031896.html

https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/virtuelle-besichtigung-tools-und-kosten-fuer-makler-im-ueberblick_84342_531260.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © IraGirichBO/Depositphotos.com